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Die Qualität der Ausbildung von Hund und Mensch ist leider immer noch nicht überall von gleicher Qualität oder gar rechtlich geregelt.
Da hilft auch die mehr oder weniger kopflose Einführung der Erlaubnispflicht des Hundetrainer-Gewerbes nichts.
Die Aussage "zertifiziert oder geprüft nach §11 TierSchG" sagt noch lange nichts über die Qualität der Hundeschule oder der/des Trainers aus. Im Übrigen sollte die korrekte Aussage "zugelassen nach § 11 TSchG, Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe f, (§11 TierSchG-8-f) heißen. Denn nur die Genehmigung nach "8-f" regelt die Erlaubnispflicht für Personen, die gewerbsmäßig Hunde ausbilden oder die Ausbildung durch den Halter anleiten. Diese Genehmigung wird den Hundeausbildern nach Vorlage eines entsprechenden Sachkundenachweises und eine Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Veterinärbehörde erteilt. Mithin prüft die Behörde die fachlichen Kenntnisse und die Zuverlässigkeit des Hundetrainers/Hundeausbilder vor der Genehmigung für gewerbliche Hundetrainer und ähnliche Tätigkeiten. Oft wird dabei ein Fachgespräch verlangt. Mir der Vorlage dieser Genehmigung durch Ihren favorisierter Hundeausbilder/Prüfer können Sie zumindest von einer gewerblichen Genehmigung für die Ausbildung von Hund und Mensch ausgehen.
Informieren Sie sich, ob bei der Hundeschule Ihrer Wahl die Themen "gewaltfrei" – im Sinne von wirklich gewaltfrei – und "wissenschaftliche Arbeit" groß geschrieben werden.
Althergebrachte Trainingsmethoden und Wissen, das vom "Hörensagen" kommt, ist nichts, was Sie und Ihr Hund brauchen!
Achten Sie darauf, dass Trainingsgruppen nicht zu groß werden; so sollte eine gut geführte Welpenstunde nicht mehr als 5, höchstens 6 Welpen pro Trainer haben.
Und ganz wichtig ist, dass Ihnen die Trainer vermitteln, dass die wichtigsten Punkte im Zusammenleben mit Ihrem Hund Konsequenz, soziale Intelligenz und Gerechtigkeit sind.
Im Gegensatz zu anderen, freien, rein auf die Zucht orientierten Hundeverbänden, hat die Ausbildung in der Organisationsstruktur des IHV einen hohen Stellenwert.
Aufgrund dieser Struktur ist es möglich, Menschen und Hunde zentralisiert auszubilden und diese Ausbildung auch zentral zu steuern, was wohl der wichtigste Punkt im gesamten Ausbildungsverfahren ist.
Ausgehend von einer Stelle – unserem Ausbildungszentrum – wird für alle die gleiche festgeschriebene Form der Ausbildung angeboten und es werden immer die exakt gleichen Inhalte vermittelt. Dazu haben wir Dozenten im Einsatz, die spezielle Fachgebiete abdecken. So ist auch gewährleistet, dass die gesamte Ausbildung immer auf dem neuesten Stand ist.
Selbstredend wird Ihr Ausbilder (z.B. der Staffelführer in der Suchhundestaffel des IHV) immer direkt auf Sie und Ihren Hund eingehen, sensibel auf Ihre Mensch-Hund-Beziehung achten und eine direkt auf Sie und Ihren Vierbeiner abgestimmte Ausbildung vornehmen. Die Ausbilder, Trainer und Leistungsrichter, Gutachter des Verbandes sollen aber eben nicht heute mal so, morgen mal so, Ihren Hund bewerten und ausbilden. Nein, die Ausbildung erfolgt entsprechend dem Qualitätsmanagement und nach den Vorgaben der Ausbildungsinhalte des Ausbildungszentrums des IHV.

