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Ausstellungen mit dieser Bezeichnung besagen, dass es sich um Ausstellungen handelt, zu der nur Gebrauchshunde zugelassen sind. Dazu gehören u.a. alle Jagdhunde, alle Schutz- und Hütehunde. Auf den Ausschreibungen zu diesen Ausstellungen wird immer explizit auf die Bedingungen hingewiesen, die Hunde zum Start auf diesen Ausstellungen erfüllen müssen. So fordern einige Vereine z.B. eine abgeschlossene Jagdhundeprüfung oder eben z.B. die Begleithundeprüfung.

Auf dieser Ausstellung werden zum Teil internationale und nationale Championatsanwartschaften vergeben. Diese Ausstellungen werden sehr oft mit Prüfungsangeboten (z.B. BH, IPO usw.) kombiniert. Die Bewertungen auf diesen Ausstellungen sind deutlich strenger als auf reinen Schönheitsschauen. In die Bewertungen der Hunde fließen hier neben der reinen Rassebeurteilung auch die Bewertung des Zusammenspiels zwischen Mensch und Hund sowie Gehorsamkeit des Hundes und Präsentationen mit ein. In bestimmten Ausstellungsformen sind ggfls. auch Abweichungen von der normalen Bewertungsvorgabe erlaubt. So wird bei Hunden die aktiv im Schutzdienst stehen darauf verzichtet, dass der Richter den Hund betasten muss oder die Zahnstellung mit eigenem Griff bewertet. Es sind Hilfen des Ausstellers erlaubt.

Für den Erhalt des internationalen Championates müssen drei Anwartschaften unter ganz bestimmten Voraussetzungen erworben werden. In der Regel sollte nur der beste Rüde und die beste Hündin (der Ausstellung, auch in Ihrer Rassegruppe) für das CACIB vorschlagen werden.