Der eigentlich von jedem Veranstalter/Verein genutzte Meldeschluss, muss von allen Ausstellern beachtet werden und dient wirklich nicht dazu, die Aussteller in etwa ungebührlich "abzuzocken".

Wir wissen, dass es im Internet zu dieser Regelung sehr viele Einträge gibt (die allerdings oft unqualifiziert sind und nur unter dem ersten Eindruck mit reinen Emotionen geschrieben worden sind). Wir wollen daher versuchen, nachfolgend den Blickwinkel der Aussteller etwas zu erweitern:

Uns ist klar, dass die Veranstalter von Hundeausstellungen (ob nun Vereine mit allgemeinnützigem Satzungsinhalt oder Vereine, die auf reine Gewinnerzielungsabsicht gegründet worden sind), die Hundeausstellungen nicht nur zum reinen Selbstzweck durchführen, sondern die Planung einer solchen Veranstaltung mit den rechtzeitigen Anmeldungen der Austeller eine wirtschaftliche Notwendigkeit für die Veranstalter ist.

Das gilt erst recht für die international organisierten Ausstellungen, wo mitunter die Vereine (Veranstalter) mit bis zum 40.000 € in Vorleistung gehen. 

Oft gibt es mehrere Daten zum Meldeschluss.

  1. 1. Meldeschluss (dieser liegt meist weit vor dem eigentlichen Ausstellungsdatum und) ist für Sie als Aussteller oft um 5,00, 10,00 bis zu 40,00 Euro preiswerter für jeden Hund als die Nachmeldungen zum 2. Meldeschluss (erst recht für Nachmeldungen die der Veranstalter evtl. noch am Ausstellungstag annehmen sollte).

Sofern Sie also von der Ausstellung Kenntnis erlangten und Sie sich entschlossen haben, daran teil zu nehmen, nutzen Sie unbedingt diesen Termin.

Vorteil für Sie: Ihre Hunde werden in jedem Fall von einem kompetenten Richter gerichtet, die Urkunden und Ausstellungsunterlagen können ordentlich - meist in Druckform - vorbereitet werden. Sie erhalten in jedem Fall eine Urkunde (und sofern vorgesehen - auch einen Teilnehmerpokal/Medaille). Ihr Hund und Sie erscheinen im Ausstellerkatalog (was vor allem für Züchter eine sehr gute Werbung ist und persönlich auch stolz macht).

Vorteil für den Veranstalter: Der Veranstalter sieht in etwa, wieviel Richter er für welche Rassen bestellen muss, welche Messe-/Ausstellungsfläche tatsächlich benötigt werden wird, wie die Versicherung für diese Ausstellung ausfallen muss, er kann in etwa Druckaufträge für Kataloge, Pokalbestellungen, Hotelkapazitäten für Richter und Helfer anfordern und vieles mehr. Kurz gesagt, er erlangt Planungssicherheit und kann evtl. noch Nachlässe für größere Bestellungen verhandeln. Zu diesem Zeitpunkt wird meist auch das Catering/Verpflegung usw. geplant. Diese hier oft möglichen Verhandlungsspielräume geben die Veranstalter mit dem oft sehr preiswerten Abschlag des 1. Meldeschlusses an die Aussteller weiter.

  1. 2. Meldeschluss (liegt oft ca. 6 - 2 Wochen vor dem eigentlichen Ausstellungsdatum und) ist für Sie als Aussteller oft noch um bis zu 20 Euro preiswerter, als die dann noch erfolgenden Nachmeldungen (sofern diese überhaupt noch akzeptiert werden).

Wenn Sie also erst jetzt von der Ausstellung Kenntnis erlangt haben und daran teilnehmen wollen, nutzen Sie unbedingt diesen Termin.

Vorteil für Sie: Ihre Hunde werden in jedem Fall noch gerichtet, die Urkunden und Ausstellungsunterlagen können meist noch ordentlich vorbereitet werden, Sie haben in jedem Fall noch den Anspruch auf eine Urkunde. Allerdings erscheinen Ihr Hund und Sie meist nicht mehr im Ausstellerkatalog und Sie erhalten mitunter keinen Teilnehmerpokal mehr (wenn dieser oder andere Teilnehmermedaillen usw. vorgesehen wären).

Vorteil für den Veranstalter: Der Veranstalter kann evtl. noch weitere Richter nachordern (auch wenn eine rassespezifische Nachorder fast nie mehr möglich ist), er kann evtl. noch benötigte Messe-/Ausstellungsflächen (sofern noch möglich) nachbestellen, was natürlich nicht mehr zu den Vorbestellungskonditionen möglich ist. Er hat noch die Möglichkeit evtl. Nachbuchungen für Hotels, Helfer, DRK usw. in Auftrag zu geben, evtl. die Versicherung für diese Ausstellung anzuheben, evtl. sogar Einlegerdruckaufträge für Katalog usw. zu buchen, die Werbung (Radio/Presse) wegen Teilnehmerzahlen zu präzisieren.

Nachmeldungen können oft nicht garantiert werden, sind aber auf einigen kleineren Veranstaltungen auch möglich.

Dazu empfiehlt sich eine vorherige Anfrage an den Veranstalter. Gute Veranstalter/Vereine geben dazu eine Handynummer an. Bei angenommenen Nachmeldungen haben Sie und Ihr Vierbeiner zwar immer das Recht auf eine ordentliche Bewertung durch den Richter. Diese ist aber für Sie die teuerste Variante, weil der Veranstalter durch JEDE Nachmeldung in seinem Organisationskonzept gestört wird.

Er muss u.U. die Richter mehr belasten, was sich finanziell für den Veranstalter wiederspiegelt, er muss teurere Nachdrucke von Urkunden, Nachbestellungen von Pokalen etc. veranlassen und hat einen riesigen Aufwand, der oft nicht durch die erhöhte Nachmeldegebühr abgesichert wird. Daher verlangen viele Veranstalter (berechtigterweise) für die so verursachten Nachsendungen der Urkunden, Richterberichte und Pokale wenigstens den Portoersatz, meist sogar zusätzlichen Aufwandsersatz zuzüglich dem bereits erhobenen Aufschlag. Also bitte vermeiden Sie diese Nachmeldung zur Ausstellung so oft es geht oder rufen Sie wenigstens vorher den betreffenden Veranstalter an. Nichts desto trotz sind wir der Meinung, dass manchmal sogar dieser Aufwand lohnt.

Auf größeren Veranstaltungen, vor allem bei Ausstellungen mit Zeitplan müssen Sie spätestens zum 2. Meldeschluss gemeldet haben. Es sind dann keinerlei Nachmeldungen mehr möglich.