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richter.400Alle Bewertungsrichter des IHV sowie dessen Mitgliedsvereinen unterliegen einer ständigen Weiterbildungsverpflichtung, der Richterordnung des IHV und entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Ernannte und durch die ACW Alianz Canine Worldwide, die IDA International Dog Association bestätigte internationale Zuchtschau- oder Leistungsrichter unterliegen den Vorgaben der ACW / der IDA und bewerten die Hunde nur nach den Rassevorgaben der ACW und/oder IDA.

Unsere Zuchtschaurichter sind angehalten, nach den aktuellen Rassestandards der ACW (ALIANZ CANINE WORLDWIDE, FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONAL) sowie der IDA (INTERNATIONAL DOG ASSOCIATION) zu richten, soweit diese vorliegen. Sofern IDA Rassevorgaben vorliegen, haben diese Vorrang vor der ACW. Die Richter des IHV sind verpflichtet, alle zu begutachtenden Hunde objektiv und nach den geltenden Rassebestimmungen des IHV bzw. der ACW, IDA zu bewerten. Diese Richterhinweise weichen teilweise (im Interesse der Gesundheit unserer Vierbeiner) von den starren Festlegungen/Rassebeschreibungen der FCI ab. Unsere Zuchtschaurichter werden entsprechend der neuen Tierschutzverordnung selbstredend auf die Zucht derartig Einfluß nehmen das evtl. Qualzuchtmerkmale immer entsprechenden Wertungsabzug erfahren. Seit 2009 hat sich der IHV der gesunden Hundezucht verschrieben und setzt diese selbstredend in den Ausstellungsbewertungen um.

Im IHV wird immer der frei atmende Mops gewinnen. Auch wenn dieser einen geringen Farbfehler haben sollte und sein Mitbewerber zwar ein klares Farbbild und Größe usw. hat, aber eben röchelt. Uns geht es um gesunde Hunde - auch bei unseren Ausstellungen.

Wir haben erkannt, dass das leider oft noch praktizierte falsche Ausstellungswesen (was sich aus monetären Gründen der Züchter nur an Modetrends der Hundekäufer orientierte) unseren Vierbeinern teils unendliches Leid und Qualen zufügt. Weitere Infos zum falsch verstandenen Ausstellungsideal eines Rassehundes können Sie gern in unserem Pressebereich abrufen. Mit der neuen Tierschutzverordnung (gültig seit Januar 2022) setzt der Gesetzgeber ebenfalls das Augenmerk darauf, dass im Ausstellungswesen für Hunde auf die Gesundheit der Hunde geachtet wird. Bis hin zum Ausstellungsverbot für Hunde die Qualzuchtmerkmale aufweisen.

Die Richterausbildung innerhalb des IHV, der IDA oder für die ACW erfolgt nach den strengen Vorgaben des Ausbildungszentrums und werden vom Richterobmann kontrolliert. Diese Richterausbildung dauert in der Regel zwischen 2 und 7 Jahren und bedarf enormen zeitlichen und finanziellen Aufwands der Richteranwärter. Der gesamte Ausbildungsablauf wird dokumentiert und beinhaltet mehrere Prüfungen. Die Zuchtschaurichter unserer Mitgliedsvereine werden vor der Bestellung als Zuchtschaurichter des IHV durch den Richterobmann des IHV geprüft. Internationale Zuchtschaurichter der IDA und ACW werden immer im Ausland geprüft. Die Berufung erfolgt in Abstimmung mit der ACW durch den Richterobmann des IHV, für Richter der IDA in Abstimmung mit der Richterobfrau der IDA, nach bestandenen Prüfungen. 

Unsere internationalen Zuchtschaurichter delegiert der IHV tatsächlich weltweit. In den letzten Jahren delegierte unser Verband, teilweise mehrmals im Jahr, unsere internationalen Zuchtschaurichter unter anderem nach China, Polen, Kuwait, Slowakei, Österreich, Norwegen, Spanien, Bahrain, Türkei, Tschechien, Schweiz, Dänemark, Russland, Belgien, Frankreich, Bulgarien, Italien, Schweiz, Lettland und in viele weitere Länder.

Wir setzen auf unseren Ausstellungen (insbesondere auf den CACIB-Schönheitsschauen) ausschließlich Richter ein, die einen von unserem Verband anerkannten Richterausweis vorlegen können.  Unsere eigenen Richter müssen eine strenge Ausbildung durchlaufen, bevor Sie nach erfolgreicher Prüfung den entsprechenden Richterausweis erhalten.

Auf unseren Ausstellungen werden die unterschiedlichsten CACIB-Schönheitsrichter eingesetzt. Oftmals sind diese Richter sogar als amtlich bestellte oder freie Gutachter für Hunderassenbestimmungen tätig und werden von den entsprechenden Gerichten auch als Gutachter anerkannt. Teilweise setzen wir Richter ein, die für die FCI international richten.

Weitere Informationen zu unseren Zuchtschaurichtern können Sie gern den folgenden Links entnehmen:

 Richterordnung des IHV

 

 Zuchtschauordnung des IHV

 

 Übersicht der Zuchtschaurichter (nach PLZ sortiert)

 

Das Richten von Hunden, mit deren Halter der beauftragte Richter befreundet oder familiär verbunden ist, bleibt untersagt. Sofern die Ausstellungsleitung entsprechende Hunde an einen entsprechenden Richter zugewiesen hat (die diesen vorstehend genannten Kriterien entsprechen), ist der Richter verpflichtet, dies der Ausstellungsleitung mitzuteilen und eine neue Richter-/Bewertungsfestlegung anzufordern.

Wenn Sie selbst Interesse an einer Richterausbildung haben, wenden Sie sich doch einfach über unsere Kontaktdaten an unseren Richterobmann.