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Gutachter:
Sehr oft werden wir von Mitgliedern, Züchtern und Hundebesitzern gefragt: …"Warum wir so stur, so unerbittlich sind und unbedingt eine Auswertung der verschiedensten Röntgenbilder und anderer Befunde durch bestellte und anerkannte Gutachter fordern? Es sei doch ein Zeichen des Vertrauens, erst recht - wenn man sich schon jahrelang kennt, dass der Verband und das ZBA dem Tierarzt des (bislang oft jahrelang ohne jedwede Beschwerden züchtenden, unbedenklichen) Züchters vertraut“….
Das ist zwar grundsätzlich richtig. Natürlich vertrauen wir unseren Mitgliedern und Züchtern, auch den vor Ort tätigen Tierärzten.
Leider mussten wir aber immer wieder vor Gericht (als bestellte Gutachter), und teilweise auch unsere Mitglieder, erleben, dass eben auch in Verhandlungen vorgelegte (angebliche) tierärztliche Atteste, angebliche Befunde usw. nicht immer der Wahrheit entsprachen und dass sogar Betrug vor dem Gericht versucht wurde!
Wir haben uns daher entschlossen, Ihnen in unserem neuen Internetangebot nur noch Gutachter zu empfehlen, die durch unseren Verband, unseren Dachverband, den Gutachterverband oder/und die ordentlichen Amts-, Landes-, oder Oberlandes- und Verwaltungsgerichte der unterschiedlichsten Verfügungsbereiche, die zuständigen IHKs und Handwerkskammern, die zuständigen Berufsgenossenschaften usw. zugelassen bzw. bestellt worden sind.
Wir bitten Sie daher dringend: Wenn Sie ein Gutachten, einen Gutachter für Ihren Vierbeiner brauchen, versichern Sie sich immer vor Bestellung der kostenpflichtigen Gutachten, ob dieses dann auch wirklich in Ihrer Gemeinde, Ihrem Bundesland oder Ihrem Verein anerkannt wird.
Fallen Sie bitte nicht auf die zahlreichen Betrüger von Onlineseminaren, die Ihren Hund nicht ein einziges Mal sehen wollen, herein. Das Gleiche gilt für die Auswahl Ihrer Tierärzte, bei denen Sie die Befundung oder eben das Röntgen oder andere Untersuchungen in Auftrag geben wollen.
Ein einfacher Röntgenarzt verfügt oft nicht über die Ausbildung und Technik um ein zweifelsfreies Gutachten zu erstellen. Normalen Heimtierärzten fehlt daher oft auch die entsprechende Qualifikation. Die meisten Tierärzte sind ja auch keine bestellten oder berufenen Gutachter.
So haben wir erst kürzlich auf einer Gerichtsverhandlung erlebt, dass ein Richter das "Gutachten" des Heimtierarztes einfach mit der Bemerkung "… ich unterstelle Ihnen, dass Sie wirtschaftlich abhängig vom Züchter sind und hier nicht vorurteilsfrei aussagen..." vom Tisch fegte.
Was will man dann gegen eine solche Argumentation auch einwenden?
Der Gutachter ist nie von Ihnen wirtschaftlich abhängig, lässt sich in der Regel nicht beeinflussen, weil er bei der geringsten Gefälligkeit seinen Gutachterstatus und somit seine Existenz verlieren würde.
Ein ordentlicher Gutachter wurde entweder von einem Gericht bestellt oder einer Organisation geprüft und berufen. Im Regelfall setzt diese Berufung eine lange Prüfung und vorherige Tätigkeit in diesem Fachbereich voraus. Prüfen Sie also immer den sogenannten "Gutachterstatus".
Damit Sie sich einfacher in den unübersichtlichen Gutachterangeboten zurecht finden, stellen wir Ihnen in diesem Internetangebot eine erste Übersicht der durch den IHV akzeptierten Gutachter vor. Denn wir sind leider auch hier nicht vor Hochstaplern sicher. Erst kürzlich hat ein völlig unbedeutender kleinerer Hundeverein sogar eine eigene "Akademie" mit eigenem "Dekanat" gegründet. Auf der Homepage dieses Vereines finden sich dann auch geklaute Fotos vom angeblichen Akademiegebäude- einem eindrucksvollen Gutshof. Der Ort wo die Seminare und Ausbildungen dann angeboten werden, sind dann leider Hinterhofkneipen. Daher wundert es keinen, dass derartige, nennen wir Sie jetzt mal freundlich "selbsternannte Gutachter", Ihnen im Zweifelsfall vor Gericht gar nichts nützen. Im Gegenteil, evtl. steht dann sogar ein Betrugsverdacht gegen Sie als Züchter im Raum.
Kurzum, auch bei den Gutachtern zählt: Fragen Sie lieber einmal mehr. Gutachter bei denen Sie sicher sein können, finden Sie hier: Gutachter finden.
Wir als Verband behalten uns vor, angebliche Röntgenbefunde (z.B. des "Faxvereins Sonnenrose" dgl.) nicht immer anzuerkennen. Die ordentlichen Gerichte handhaben das mittlerweile genauso.