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Die Arbeitsgruppe Tierschutz arbeitet aktiv an der Umsetzung der neuen Tierschutzverordnung.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Referentenentwürfe stellen wir Ihnen in dem unten abrufbaren pdf-Dokumenten zum Einen die aktuelle Übersicht (18.02.2026) der Projektgruppe zur Auslegung/Vollzug des Ausstellungsverbots nach § 10 TSchG bei der AGT Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (welche durch das Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz koordiniert wird) sowie eine Zusammenfassung der zur Diskussion stehenden weitgehenden Änderungen/Ergänzungen der Tierschutzgesetzgebung im Bereich Hundezucht/Hundehaltung zur Verfügung.
Leider liegen durch das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) noch keine bundeseinheitlich geltenden Regelungen zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes im Bereich Verbot von Qualzüchtunge vor.
Im Ausstellungswesen hingegen wird durch das folgende Arbeitspapier der PG bei der AGT eine bundeseinheitliche Regelung für die Auslegung und den Vollzug des Ausstellungsverbots nach § 10 TSchG zur Verfügung gestellt.
Wir müssen über ideologische Grenzen hinaus als Zuchtverbände gemeinsam mit fachlich korrekt arbeitenden Tierschutzorganisationen und echten kynologischen Experten Leitlinien erstellen, die es sowohl dem Gesetzgeber ermöglichen verbindliche Regelungen zu treffen, die jedoch auch die individuellen Freiheiten der Hundehalter und der Hunde berücksichtigen. Im Bereich des Ausstellungswesens liegen jetzt erste Ergebnisse vor.
Das geht nur Miteinander.
Wir müssen anerkennen: Die Hundezucht selbst hat die schwerwiegendsten Krankheitsbilder in unsere Hunde getragen. Oft aus Unwissenheit, teils aus verachtungswerter Geldgier. Die Zuchtvereine allein konnten diesen Auswüchsen nicht mehr Einhalt gebieten. Das teilweise fatale Unwissen, bzw. falsch verbreitete „Expertenmeinungen“ von selbsternannten Kynologen, trugen dazu bei, dass das Bewusstsein zur Verantwortung des Züchters für gesunde Tiere immer mehr vernachlässigt wurde, dass die Empathie mit dem Geschöpf „Hund“ als natürlicher Teil unseres Lebens, der Natur und unserer Umwelt, in der Gesellschaft immer mehr in den Hintergrund getreten sind.
Mithin war der Gesetzgeber gezwungen, regulierend einzugreifen.
Wir sprechen uns jedoch gegen fachlich unbegründete Verallgemeinerungen aus.
Für handelnde Behörden sind klare, verbindliche Rahmenregelungen zwar zwingend notwendig. Diese dürfen allerding keine Handhabe dafür geben Hunde, die keinerlei Qualzuchtmerkmale aufweisen, weil deren Züchter und Halter bereits seit Jahren weit über die geltenden gesetzl. Bestimmungen herausgehende Zuchtbemühungen und finanziellen Aufwand betreiben, jetzt für das Versagen eines betroffenen Teils der Gesamtpopulation benachteiligt oder gar bestraft werden. In dem Arbeitspapier für das Ausstellungsverbots nach § 10 TSchG sind erste Ansätze dazu zu erkennen.
Züchtergemeinschaften / Vereine die weiteregehende Vorschläge zum Ausstellungsverbots nach § 10 TSchG direkt bei der AGT vorbringen wollen senden diese bitte direkt (mit ordentlicher/emotionsfreier) Begründung an:
Die leicht überarbeitete (nur in der Gestaltung / Design) überarbeitete Leitlinie zum Vollzug des Ausstellungsverbotes der PG Projektgruppe zur Auslegung/Vollzug des Ausstellungsverbots nach § 10 TSchG bei der AGT Arbeitsgruppe Tierschutz bei der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz finden Sie im folgenden pdf Dokument:
Die ausführliche Erklärung sowie die betroffenen Rassebilder für die Zuchtziele der Vereine finden Sie im folgenden pdf Dokument.
Der IHV Internationale Hundeverband fühlt sich bereits seit seiner Gründung dem Wohl des Hundes, der Gesundheit und somit dem Tierschutz verpflichtet. Die Umsetzung der geltenden rechtlichen Vorgaben für den Tierschutz stellen für unseren Verein lediglich das Mindestmaß für eine gesunde Hundezucht und artgerechte Haltung der Hunde dar. Bereits seit 2009 müssen die Züchter des IHV die DNA ihrer Zuchthunde hinterlegen. Die Zuchtbuchbestimmungen des IHV werden ständig den neuen Erkenntnissen der Veterinärmedizin angepasst. Bereits seit 1994 wurden die Zuchtzulassungskriterien für die HD-Auswertungen einzelner Hunderassen verschärft. Bereits vor 12 Jahren förderte der IHV aktuelle Zuchtprojekte zur freien Atmung von Rassen, die von erschwerter Atmung betroffen waren. Seit 2015 sind keine röchelnden Hunde, Hunde mit Herzproblemen auf Veranstaltungen des IHV zugelassen. Als einer der ersten Hundevereine verfügte der IHV für einzelne Rassen eine Herzultraschalluntersuchung.
Mithin arbeitet der Verband bereits seit Jahren mit anerkannten Partnern, mit Forschungseinrichtungen der Veterinärmedizin zusammen. Wir und unsere Dachverbände können schnell und flexibel auf neue veterinärmedizinische Erkenntnisse reagieren und diese in unsere Verbandsarbeit einfließen lassen. Wir orientieren uns dabei an der jahrelangen Erfahrung unserer Züchter, den neuesten veterinärmedizischen Erkenntnissen und Forschungsergebnissen. Wir arbeiten als Partner mit genetischen Laboren, Forschungseinrichtungen, Universitäten und anerkannten kynologischen Experten zusammen.
Wir stehen zu unserer Verantwortung für den gesunden Hund.
Wir verteidigen allerdings unsere geliebten Vierbeiner auch gegen fachlich und juristisch bedenkliche, falsche Entscheidungen. Wir sind gegen eine Vorverurteilung ganzer Hundesportarten oder Hunderassen. Wir müssen gemeinsam dem Wohle des Tieres dienen. Wir dürfen das Feld nicht reisserischen Thesen und oportunistischen Tierhassern überlassen. Mit Fachverstand für echten Tierschutz. Das ist der IHV e.V.
Erfreulicherweise gewinnt der Tierschutzgedanke aktuell immer mehr Aufmerksamkeit. Wir wollen daher unsere Arbeit auf diesem Bereich in diesem Homepagebereich noch transparenter vorstellen als bisher. Schauen Sie bitte immer wieder einmal in diesen Bereich. Wir haben derzeit bereits folgende Inhalte hinterlegt:
Übersichtsliste für Qualzuchtmerkmale bei einzelnen Hunderassen |
| Stellungnahme des IHV e.V. zur geplanten Novelle des neuen TSchG / Anfrage an die Abgeordneten des Bundestages |


