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Die Arbeitsgruppe Tierschutz arbeitet aktiv an der Umsetzung der neuen Tierschutzverordnung. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Referentenentwürfe stellen wir Ihnen in dem unten abrufbaren pdf-Dokument eine Zusammenfassung der zur Diskussion stehenden weitgehenden Änderungen/Ergänzungen der Tierschutzgesetzgebung zur Verfügung.
Leider liegen durch das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) noch keine bundeseinheitlich geltenden Regelungen zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) vor.


Wir müssen über ideologische Grenzen hinaus als Zuchtverbände gemeinsam mit fachlich korrekt arbeitenden Tierschutzorganisationen und echten kynologischen Experten Leitlinien erstellen, die es sowohl dem Gesetzgeber ermöglichen verbindliche Regelungen zu treffen, die jedoch auch die individuellen Freiheiten der Hundehalter und der Hunde berücksichtigen.
Das geht nur Miteinander.

Wir müssen anerkennen: Die Hundezucht selbst hat die schwerwiegendsten Krankheitsbilder in unsere Hunde getragen. Oft aus Unwissenheit, teils aus verachtungswerter Geldgier. Die Zuchtver-eine allein konnten diesen Auswüchsen nicht mehr Einhalt gebieten. Das teilweise fatale Unwissen, bzw. falsch verbreitete „Expertenmeinungen“ von selbsternannten Kynologen, trugen dazu bei, dass das Bewusstsein zur Verantwortung des Züchters für gesunde Tiere immer mehr vernach-lässigt wurde, dass Empathie mit dem Geschöpf „Hund“ als natürlicher Teil unseres Lebens, der Natur und unserer Umwelt, in der Gesellschaft immer mehr in den Hintergrund getreten sind.
Mithin war der Gesetzgeber gezwungen, regulierend einzugreifen.

Wir sprechen uns jedoch gegen fachlich unbegründete Verallgemeinerungen aus.
Für handelnde Behörden sind klare, verbindliche Rahmenregelungen zwar zwingend notwendig. Diese dürfen allerding keine Handhabe dafür geben Hunde, die keinerlei Qualzuchtmerkmale aufweisen, weil deren Züchter und Halter bereits seit Jahren weit über die geltenden gesetzl. Bestimmungen herausgehende Zuchtbemühungen und finanziellen Aufwand betreiben, jetzt für das Versagen eines betroffenen Teils der Gesamtpopulation benachteiligt oder gar bestraft werden.

Die ausführliche Erklärung sowie die betroffenen Rassebilder finden Sie im folgenden pdf Dokument.