Die am häufigsten falsch verstandene und umstrittene Steuerabgabe ist die Hundesteuer! Für fast kein anderes Haustier wird in Deutschland eine Steuer erhoben. Viele europäische Nachbarstaaten haben sie bereits abgeschafft. Die ständige Leere in Deutschen Steuerkassen zwingt die Kommunen in Deutschland jedoch, die im Haushaltsplan oft fest geplante Steuereinnahme als zusätzliche Einnahme zu betrachten. Gleichwohl es auch in Deutschland bereits Kommunen geben soll, wo keine Hundesteuer erhoben wird. Vielleicht hat ja dort der Bürgermeister einen Hund ????.
Für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (zur gewerblichen Hundezucht oder für den Hundehandel, Hütehunde), darf keine Hundesteuer erhoben werden.
Grundsätzlich muss erklärt werden: Die Hundesteuer ist eine Aufwandsteuer, besser bekannt als Luxussteuer. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird. Das falsche und egoistische Argument von Hundehaltern, die den Kot Ihrer Hunde nicht beseitigen, weil Sie denken, dass sie diesen Service von der Kommune ja bezahlen, geht also ins Leere - unabhängig davon, dass solch eine Haltung tief auf den Charakter des Hundeführers schließen lässt. Dieser Hundehalter darf sich dann auch nicht wundern, wenn immer mehr „Hundehasser“ aktiv werden. Es ist schlichtweg falsch, anzunehmen, dass die Hundesteuer dafür da ist,, Verunreinigungen oder Schäden der Hunde am kommunalen Eigentum zu beseitigen. Nein. Jeder Hundehalter kann immer und überall für Schäden und Verunreinigungen, die sein Hund verursacht, haftbar gemacht werden. In Deutschland gab es den echten Begriff der Hundesteuer erstmals durch eine Verordnung der Fürstlich-Isenburgischen Regierung vom 28. Februar 1807 in der Stadt Offenbach am Main.
Die Annahme, dass die Hundesteuer eine Erfindung der immer klammen Regierung der Bundesrepublik ist, ist falsch. Bereits seit dem ausgehenden Mittelalter, im 15. Jahrhundert, mussten die lehnsrechtabhängigen Bauern für ihre Hundehaltung ‚Hundekorn‘ bezahlen und ihre ‚Hundegestellungspflicht‘, im Rahmen der Jagdfrondienste bei ihrem Lehnsherrn ablösen. Zwischenzeitlich gab es dann viele Änderungen in den jeweiligen Kleinstaaten Deutschlands.
Friedrich Wilhelm III. erließ mit 28. Oktober 1810 das „Edikt über die neuen Consumptions- und Luxus-Steuern“, welches neben Steuern für etwa Diener und Pferde, auch für Hunde eine so genannte Luxussteuer einführte. Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen. Ausgenommen waren Hunde, die für ein Gewerbe notwendig waren, und Wachhunde der Bauern. Es war eine Staats-Steuer.
Die Ansichten änderten sich aber. Mit der Kabinettsorder vom 29. April 1829 wurde den Stadtgemeinden die Berechtigung erteilt, eine Hundesteuer einzuheben. Dies war in Deutschland somit die erste allgemeine staatliche Berechtigung für eine Hundesteuer von Kommunen. Seither darf jede Stadt und jede Gemeinde selbst bestimmen, wie hoch diese ist. Dadurch kommt es zu großen regionalen Unterschieden:
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird.
Oft wird die Steuerhöhe für den zweiten und jeden weiteren Hund, in der Regel pro Haushalt, nicht pro Halter, vervielfacht. Viele Kommunen setzen daneben für bestimmte Hunderassen (so genannte Kampfhunde oder „Listenhunde“) einen stark erhöhten Steuersatz fest.
Daneben sehen die Kommunalsatzungen oftmals Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Blindenführhunde, Hütehunde, Gebrauchshunde, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung, Hunde in oder aus Tierheimen, sowie für private Hundezüchter (Zwingersteuer) vor.
Für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (zur gewerblichen Hundezucht oder für den Hundehandel, Hütehunde), darf keine Hundesteuer erhoben werden. Mehr entnehmen Sie den hinterlegten Informationen im registrierten Mitgliederbereich.
Der Artikel wurde unter Verwendung von Texten aus http://de.wikipedia.org/wiki/Hundesteuer erstellt.