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Urlaubsreisen mit Ihrem Hund sind inzwischen innerhalb Europa relativ problemlos. Für sogenannte „Listenhunde“ sind in einigen Ländern strikte Regelungen zu beachten. Im Idealfall sollte man diese Länder mit „Listenhunden“ meiden.

In den meisten EU-Ländern gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen, in denen einheitlich geregelt ist, was Sie für Ihren Hund bei der Ein- und Ausreise benötigen:

  • EU-Heimtierausweis (der gelbe Tierarztausweis reicht nicht)
  • Microchip zur eindeutigen Identifizierung Ihres Hundes (bei älteren Hunden reicht evtl. noch eine lesbare Tätowierung)
  • Tollwutschutzimpfung (das im EU-Heimtierausweis ausgewiesene Gültigkeitsdatum für die Haltbarkeit der Tollwutschutzimpfung muss nach dem Datum der Rückkehr in Ihr Heimatland liegen)

Besonders bei der Planung Ihrer Reisen mit sogenannten „Kampfhunden/Listenhunden“ müssen Sie besonders sorgfältig sein.

Hier reicht es nicht, die Haltungs- und Zulassungsbedingungen des Reiselandes zu recherchieren. 

Sie müssen bei der Planung Ihrer Reise auch die Bedingungen aller Transitländer genauestens abfragen.

Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrem Rottweiler nach Spanien reisen wollen (dort ist er akzeptiert) und als Transitland Frankreich wählen, bringen Sie Ihren Hund in Lebensgefahr.

Auch in Dänemark werden Hunde unter Umständen vor den Augen Ihrer Kinder liquidiert. Die Exekutive in einigen europäischen Ländern geht teilweise sehr restriktiv gegen die jeweiligen Hunde und Hundehalter vor.

Bitte erkundigen Sie sich daher vor jeder geplanten Reise bei der jeweiligen Botschaft (aller Transitländer und des Bestimmungslands) ob die Ein- oder Durchreise unter welchen Bestimmungen erlaubt ist. Führen Sie unbedingt die Ahnentafel des Hundes mit, um gegebenenfalls die Rassezugehörigkeit nachweisen zu können.

Wenn Sie eine Mail oder offizielle Post der Botschaften erhalten, drucken Sie diese unbedingt aus und führen Sie diese bei sich.