zba.400Das Zuchtbuchamt (ZBA) des IHV ist für alle Eintragungen in die Ahnentafeln des IHV, die Kontrolle und Beurkundung von Zwingerabnahmen, sowie die Beantragung, Genehmigung und Überwachung der Zwingerschutzanträge und deren Beurkundung verantwortlich. Das Zuchtbuchamt archiviert alle gesundheitlichen Befunde, veterinärmedizinischen Gutachten, genetisch hinterlegten DNA Protokolle, Ausstellungs- und Zuchterfolge der im IHV erfassten Zuchthunde.

Das Zuchtbuchamt ist berechtigt, selbstständige Kontrollaufträge an Zuchtwarte des IHV zur Überprüfung von Zuchtstätten sowie Wurfabnahmen zu erteilen. Die Mitglieder des IHV, somit die Züchter des IHV und die Züchter der Mitgliedsvereine des IHV, sind verpflichtet, entsprechende Kontrollaufträge des ZBA zu akzeptieren.

Die Erstellung von sogenannten Registerpapieren, Ahnennachweisen, die nicht unter die Zuchtbuchbestimmungen (ZBB) des IHV fallen, erstellt das Zuchtbuchamt nur auf Anweisung des Zuchtbeirates bzw. des Vorstandes. Das Zuchtbuchamt wird ehrenamtlich geleitet. Wir bitten daher um Verständnis, dass Sie das Zuchtbuchamt nicht rund um die Uhr erreichen können. Bitte nutzen Sie für Anfragen die nachfolgenden Kontaktdaten!

Ihre Anfragen an das Zuchtbuchamt des IHV senden Sie bitte an das

Zuchtbuchamt des IHV

Frau Heike Anton
Waldteichstraße 60
01468 Boxdorf

Telefon: 0351 - 8488180
eMail: