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zuchst.400Für die Züchter des IHV e.V. erfolgt die normale Zuchtstättenbesichtigung spätestens bei der ersten Wurfabnahme des Wurfes durch den Zuchtwart.


Gerade für Erstzüchter ist diese Zuchtstättenbegehung sehr wichtig und oft auch hilfreich. In dieser Begehung geben die Zuchtwarte gern Ihr umfangreiches Wissen an die Züchter weiter, geben zahlreiche Tips zur Verbesserung der Zuchtstätte, der Welpenbetreuung und Vorbereitung der Welpenvermittlung.
In den Zuchtstättenbegehungen werden die Zuchtstätten auf Hygiene und die Einhaltung des Tierschutzgesetzes geprüft. Die Sozialisierung und der artgerechte Umgang, Pflegezustand der Hunde sowie bauliche und wohnliche Voraussetzungen zur Zucht werden analysiert und ggf. werden Verbesserungsvorschläge und in Einzelfällen sogar Auflagen erteilt. Die Betreuung der Hunde/Welpen, die berufliche und private Situation vor Ort, die veterinärmedizinische Betreuung und der Wissensstand der Züchter werden protokolliert.
Das Zuchtbuchamt, der Zuchtbeirat sowie der Vorstand sind berechtigt bei Züchtern des IHV unangekündigte Zuchtstättenkontrollen vorzunehmen bzw. zu beauftragen. Diese werden mit einem Protokoll im Zuchtbuchamt des IHV hinterlegt.

Ausgezeichnete Zuchtstätten des IHV e.V. unterwerfen sich freiwillig einer komplexen Zuchtstättenprüfung, die sowohl bilddokumentarisch als auch mit einem umfangreichen Protokoll (nach Beauftragung durch den Zuchtwart) vorgenommen wird. Diese zeitaufwendige Protokollierung wird dann durch den Zuchtwart und den betreffenden Züchter unterzeichnet und an die Bundesgeschäftsstelle übersendet. Erst die Bundesgeschäftsstelle und das Zuchtbuchamt entscheiden über das Ergebnis und Zertifizierung der Zuchtstätte. Dafür hat der Vorstand umfangreiche Vorgaben erarbeitet, die dann in entsprechenden Punkten erfüllt sein müssen.

Zur Verdeutlichung welche Anforderungen zum Beispiel für das „Zuchtstättensiegel GOLD“ zu erbringen sind, folgt eine Übersicht:

  • Die Zuchtstätte entspricht in allen Anforderungen dem TierSchG.
  • In den Abfragepunkten kann der Zuchtwart im Wesentlichen „Vorbildlich“ oder „Sehr gut“ zeichnen.
  • Die Welpen wachsen mit Familienanschluss auf, die empfohlenen Impfschemas werden eingehalten und nachweislich dokumentiert.
  • Die Betreuung der Welpen und Zuchthunde ist gewährleistet. Das Verhalten aller Hunde des Züchters zeigen zum Zeitpunkt der Kontrolle keinerlei Auffälligkeiten.
  • Die Lebenssituation und das Umfeld der Zuchtstätte entspricht den Anforderungen zur Zucht der entsprechenden Rasse.
  • Der Züchter hat das Züchterseminars und/oder vergleichbarer Seminare besucht.
  • Zwingerschutz wurde durch den IHV oder dessen Mitgliedsvereine gewährt, Urkunde liegt vor.
  • Es werden keine Mängel durch den Zuchtwart festgestellt (Empfehlungen dürfen abgegeben und dokumentiert werden).
  • Der Züchter hat mindestens 2 eigene Würfe, wovon wenigstens ein eigener Wurf erfolgreich im IHV / ACW / IDA / FCI aufgezogen und vermittelt sein soll.

Die Zuchtstätten des IHV können über die erfolgreiche Zertifizierung entsprechende Urkunden, Plaketten beantragen und werden diese sicher gern in Ihrer Werbung/Homepage einbinden.