zbr 2Der Zuchtbeirat ist für alle Fragen der Zuchtzulassung, also auch für evtl. Anfragen zur Beantragung von Sondergenehmigungen in der Zucht, für die Entscheidung der Zulassung von Farben, der Genetik usw., zuständig. Natürlich helfen Ihnen die Kollegen des Zuchtbeirates auch bei allen Fragen, die Sie evtl. in der Zuchtverwendung, Zuchtplanung usw. haben. Eventuelle Beschwerden zu Züchtern des IHV wollen Sie bitte ebenfalls direkt an den Zuchtbeirat senden.

Der Zuchtbeirat ist für die Beratung der Zuchtwarte in allen Fragen der Zuchttauglichkeitsprüfungen zuständig. Der Zuchtbeirat berät den Vorstand sowie das Zuchtbuchamt in allen Fragen der Zucht. 

Anfragen nach rassegebundenen Gesundheitsbefunden usw. werden durch den Zuchtbeirat nicht beantwortet. Diese können Sie alle mit einfacherer Recherche im Gesundheitsbereich dieser WebSite erkunden, oder Sie wenden sich vertrauensvoll an ihren zuständigen Zuchtwart. Allgemeine Fragen zur Zucht, Zuchtstättenvoraussetzung usw. stimmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Zuchtwart ab.

Der Zuchtbeirat des IHV ist gegenüber dem Zuchtbuchamt des IHV intern weisungsberechtigt.

Insbesondere bei Rasseprojekten und damit geplanten Abweichungen von den bestehenden ZBB (Zuchtbuchbestimmungen) und deren Durchführungsbestimmungen ist der Zuchtbeirat für alle Rasseprojekte und Vereine der erste Ansprechpartner. Anfragen zur Sondergenehmigung von Zuchtverpaarungen etc. sind seit 01.01.2014 generell nur noch an den Zuchtbeirat zu stellen. Dieser leitet die Anfragen mit einer entsprechenden Stellungnahme an den Vorstand des IHV weiter, welcher dann die verbindliche Entscheidung trifft. Der ZBR informiert den Antragsteller zeitnah.

Der Zuchtbeirat übernimmt seit 01.01.2014 die Aufgaben des Richterobmanns im Bereich der Zuchtfragen/Zuchtzulassungen.

In den Zuchtbeirat (welcher aus 4 erfahrenen Züchtern des IHV besteht) werden nur Züchter berufen, welche mindestens bestellte Gutachter des IHV und eines weiteren anerkannten Gutachterverbandes sind oder aber mindestens über 10 Jahre Zuchterfahrung mit entsprechenden Sachkundenachweisen verfügen und sich einer ständigen Weiterbildung der veterinärmedizinischen Gutachterstelle sowie des Ausbildungszentrums des IHV unterwerfen.

Dem Zuchtbeirat gehören an:

Frau Ulrike Eckert - Vorsitzende des Zuchtbeirates - (erfahrene Züchterin Riesenrassen und kleiner Rassen), bestellter Zuchtwart des IHV & der ACW, Landesgeschäftsstellenleiterin Sachsen des IHV, ehemalige Leiterin eines Zuchtbuchamtes, Sachkundige § 11 TSchG, Unternehmerin Hundebetreuung, Hundepension u.v.m.)

Frau Sandra Holzgreve (erfahrene Züchterin Groß- und Kleinhunderassen), internationale Zuchtschaurichterin des IHV, zugelassen als internationale Zuchtschaurichterin der ACW, Landesgeschäftsstellenleiterin des IHV Schleswig Holstein, Sachkundige § 11 TSchG, Unternehmerin u.v.m.)

Herr Michael Franke: (erfahrener Züchter Groß- und Kleinhunderassen), internationaler Zuchtschaurichter des IHV, zugelassen als internationaler Zuchtschaurichter der ACW, Landesgeschäftsstellenleiter des IHV Hessen, Sachkundiger § 11 TSchG, Vorsitzender des Colored Boston Terrier Club e. V.)

Herr Heiko Anton (erfahrener Züchter Kleinhunderassen), bestellter Zuchtwart des IHV & der ACW, Mitglied des Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverbandes, Vorstand des IHV e.V., Mitglied der Commision Allianz Kynologie European, Korrespondenzmitglied der Alianz Canine Worldwide, bestellter Gutachter Landgericht Oldenburg, Amtsgericht Meißen, AG Nordenham usw.)

Ihre Anfragen an den Zuchtbeirat des IHV senden Sie bitte über das Kontaktformular