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Ausstellungen mit dieser Bezeichnung besagen, dass es sich um Ausstellungen handelt, zu der alle Hunde zugelassen sind. Eventuelle Einschränkungen (z.B. dass keine Mischlingshunde zugelassen sind) regeln die verantwortlichen Veranstalter/Vereine in der jeweiligen Ausschreibung. In den Schönheitsschauen des IHV wird kein Unterschied gemacht, ob der jeweilige Rassehund eine Ahnentafel besitzt oder nicht. Die Bewertung der Hunde erfolgt nach den jeweiligen Rassebeschreibungen der ausführenden Vereine. Diese Ausstellungsform wird in der Regel als CAC (nationale) Schönheitsschau oder als CACIB (internationale) Schönheitsschau durchgeführt.
Vor allem im Endausscheid dieser Ausstellungen wird vorrangig das momentane Erscheinungsbild des Hundes bewertet. In Ausnahmefällen kann es bei unterschiedlichsten Veranstaltern mithin zur Prämierung eines Hundes kommen, der auf einer reinen Zuchtschau keine Starterlaubnis erhalten würde (z.B. Kastrat, kleiner Zahnfehler).
Auf dieser Ausstellung werden zum Teil internationale und nationale Championats-Anwartschaften vergeben.
Für den Erhalt des nationalen beziehungsweise des internationalen Championats müssen drei Anwartschaften unter ganz bestimmten Voraussetzungen erworben werden. In der Regel sollte nur der beste Rüde und die beste Hündin (der Ausstellung, auch in Ihrer Rassegruppe) für das CAC oder CACIB vorschlagen werden.