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ahnent.400Ahnentafeln dienen zum Nachweis der Rassezuordnung, dem Nachweis der Elterntiere und deren Gesundheits- und Zuchttauglichkeitsprüfung für den entsprechenden Hund. Ahnentafeln sind im juristischen Sinne Urkunden. Die Ahnentafeln des IHV e.V. werden in über 107 Ländern international durch die Partner unseres Verbandes anerkannt. Die Ausfertigung der Ahnentafeln erfolgt erst nach sorgfältiger Prüfung durch das Zuchtbuchamt des IHV e.V.. Nach erfolgter Wurfabnahme durch den Zuchtwart/Tierarzt erteilt der verantwortliche Züchter den Auftrag zur Erstellung der Ahnentafeln

Die Ahnentafeln werden in Heftform mit edlem dunkelblauen Umschlag und Goldfoliedruck ausgeliefert. Sie enthalten die Angaben zum Wurf, den Elterntieren und im ZBA hinterlegten Gesundheitsbefunde, ZTP, Prüfungen und Erfolge der Elterntiere. Die Ahnentafeln werden mit einem goldfarbigen Hologramm, ein Prägesiegeleindruck, gestempelt und im Original unterschrieben ausgeliefert.

Der Züchter/Hundehalter trägt bei Besitzübergabe die Daten des neuen Besitzers in die Ahnentafeln ein und bestätigt somit den Eigentumsübergang des Hundes.

In den Ahnentafeln des IHV können die Gesundheitsbefunde des jeweiligen Hundes, die Ausstellungserfolge, Jagd-, Begleithundeprüfungen usw. eingetragen werden.

Die Ahnentafel ist Eigentum des herausgebenden Vereins. Die zu entrichtende Gebühr wird für die Erstellung und Versendung der Ahnentafeln erhoben.

Das Besitzrecht der Ahnentafel liegt immer beim rechtmäßigen Eigentümer des jeweiligen Hundes. Ahnentafeln sollen immer dem Besitzer des Hundes übergeben werden. Ahnentafeln sind im Sinne des Gesetzgebers Urkunden die Angaben zur Hunderasse, zum Hund, zur Identifizierung des Hundes, zum Züchter usw. enthalten sollen. Nicht berechtigte Manipulationen in der Ahnentafel sind im juristischen Sinne Urkundenfälschungen und strafbar.

Die Ahnentafel dient dem Abstammungsnachweis des Hundes und wird oft auch als Pedigree / Ahnennachweis bezeichnet.

Vor der Ausstellung einer Ahnentafel müssen die Züchter vielfältige Prüfungen mit den Elterntieren der Hunde absolvieren und gegenüber dem Zuchtbuchamt nachweisen. Der Züchter benötigt einen Zwingerschutz, muss Mitglied im Zuchtverein sein und dessen Satzung, Zuchtbuchbestimmungen anerkennen. Seriöse Zuchtvereine werden die Zuchtstätten der Züchter prüfen und bewerten. Die Züchter müssen unter Umständen über eine gewerbliche Erlaubnis zur Zucht verfügen (die viele weitere Ansprüche an die Züchter stellt). So muss der Züchter in diesem Fall die sogenannte Sachkundeprüfung absolvieren. Der IHV e.V. bietet seinen Züchtern zahlreiche Weiterbildungsangebote an.

Die Ahnentafel ist nicht nur ein Stück Papier, was mal so schnell nebenbei herausgegeben wird.

Die Ahnentafeln des Verbandes werden erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen durch das Zuchtbuchamt erstellt.

Dem geht die Wurfabnahme und das Chipen der Welpen voraus. Mithin kann das Protokoll der Wurfabnahme in der Regel erst ab der 8. Woche an das ZBA übersendet werden.

Das Zuchtbuchamt des IHV e.V. arbeitet dabei ehrenamtlich. Es kann also durchaus vorkommen, dass die ehrenamtlich arbeitende Kollegin mal im Urlaub oder krank ist. Es kann vorkommen, dass die Kollegin mit Familie, Freunden oder Ihren Hunden unterwegs ist oder für den Verband beim Auf- und Abbau/Organisation einer Veranstaltung für mehrere Tage unterwegs ist.

Wir wollen mit dieser Erklärung das Verständnis wecken, dass es durchaus vorkommen kann, dass die Ahnentafeln der Welpen erst 6 Monate nach der Geburt beim Welpenkäufer ankommen.

Zwei Monate vergehen schon bis zur Wurfabnahme, nehmen wir dann noch 14 Tage bis die Ahnentafeln beim ZBA sind. Evtl. erfolgen Nachfragen an den Züchter, müssen Befunde durch den Zuchtwart oder Züchter nachgereicht werden. Dabei müssen die meisten Unterlagen archiviert werden und im Original per Post versendet werden (was ja wieder Zeitaufwand bedeutet). Die Verpflichtung zur Archivierung ist eine gesetzliche Vorgabe, welche die Vereine erfüllen müssen. Und schwups sind wieder 2 Monate ins Land gegangen, bis die Ahnentafeln in der Freizeit (Ehrenamt) durch ein beauftragtes Vereinsmitglied eingetragen und geschrieben werden.

Jetzt werden die Datensätze an die Druckerei gesendet. Diese wartet auch nicht nur auf diesen Auftrag, also vergehen da auch wieder einige Tage. Die Druckerei druckt die Ahnentafeln und sendet diese dann zurück an das Zuchtbuchamt.

Dort muss die beauftragte Kollegin jetzt noch einmal die Eintragungen prüfen, die Ahnentafeln siegeln, stempeln und ggfl. noch Einträge bei den Gesundheitsbefunden machen.

Erst dann wird durch die Geschäftsstelle die Rechnung an den Züchter übersendet, die Ahnentafeln verpackt und mit Einwurfeinschreiben an die Post übergeben. All das braucht wieder Zeit (Freizeit der Ehrenamtler).

Dabei werden die Ahnentafeln direkt an den Züchter übersandt. Dieser prüft nochmals die Angaben, bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Eintragungen, trägt den neuen Eigentümer ein. Erst jetzt kann der Züchter die Ahnentafel wieder zur Post geben und wird diese sicherlich mit Einwurfeinschreiben übergeben.

Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie nicht so lange auf die Ahnentafel Ihres Hundes warten zu lassen. Aber bei der Welpenabholung kann der Züchter die Ahnentafel im Regelfall nicht mitgeben. Zumindest nicht, wenn der Verband genau arbeitet und Wurfabnahmen erst dann erfolgen, wenn die Welpen eindeutig zu identifizieren (also gechipt) sind.

Der IHV erledigt fast alle Arbeiten ehrenamtlich um die Kosten für die Hundebesitzer und Züchter im Rahmen halten zu können. 

Wir bitten daher die Welpenbesitzer um Verständnis.